Bauherrenversicherung
Bauherrenhaftpflicht und Bauleistung (Bauwesenversicherung)
Die Bauherren-Haftpflicht schützt Sie als Bauherr während der gesamten Bauzeit für eine einmalige Prämie. Berechtigte Ansprüche befriedigt der Versicherer, unberechtigte weist er in Ihrem Interesse ab. Ab Eigentumsübergang des Grundstücks haften Sie für eventuelle Schäden in voller Höhe! „Eltern haften für Ihre Kinder“, „Baustelle betreten verboten“ u.a. Sicherheiten sind nutzlos! Selbst wenn das Bauunternehmen Ihren Auftrag ausführt und einen Schaden verursacht, was nicht nachweisbar ist oder ohne deren Verschulden entsteht. Sie als Bauherr können immer haftbar gemacht werden!
Die Abwehr von Ansprüchen kann sehr teuer werden und dieses Risiko ist auch nicht über eine Rechtsschutzversicherung versicherbar!
Die Beitragsberechnung richtet sich nach Bausumme (ohne Grundstückswert), Umfang der Eigenleistung und eventuellem Einsatz von Arbeitsmaschinen wie Bagger, Raupe, Kran u.a. in eigener Regie. Die Einmalprämie gilt in der Regel für zwei Jahre Bauzeit, maximal bis Baufertigstellung und Bezug.
Die Bauleistungsversicherung ist eine Art „Vollkasko für das Bauvorhaben“. Erleidet das Bauwerk vor endgültiger Fertigstellung einen Schaden, der durch ungewöhnliche Witterungseinflüsse (Frost, Sturm, Regenschauer u.a.) oder Feuer entstanden ist, so können Sie den Bauunternehmer nicht verantwortlich machen. Weiterhin sind Konstruktion- und Materialfehler sowie Fehler bei der Bauausführung und mangelnde Bauaufsicht mitversichert. - Hätten Sie einen berechtigten Anspruch gegenüber Ihrem Partner, doch der ist nicht mehr zahlungsfähig, so haben Sie zwar einen Rechtsanspruch, aber immer noch keinen Schadenersatz! - Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und Böswilligkeit sowie Einbruchdiebstahl von eingebautem Material, Vandalismusschäden. Risiken, die einem erst im Schadenfall plausibel werden! - Das Einsturzrisiko bei Um- oder Anbauten ist nicht zu vernachlässigen. Der Bagger zieht an einer Ecke, und plötzlich haben Sie noch einen Steinhaufen! Wer ist schuld, wer zahlt, sieht es die Versicherung auch so wie der Baggerfahrer? - Die Kosten sind da, Ihr Risiko ohne eigenen Einfluss!
Ob nun das Mitversichern des Glasbruchrisikos, -evtl. inklusiv Verkratzen-, das Feuerrisiko u.a. in diesem Vertragsteil sinnvoll sind, oder ob nicht etwa eine „Paketlösung" aus mehreren Verträgen sinnvoll ist, sollten Sie einem erfahrenen Berater überlassen.
ÜBRGENS: auch hei schlüsselfertiger Bauausführung haften Sie für Beschädigungen an Teilgewerken, die Sie bereits abgenommen haben! Beispiel: Badezimmer abgenommen, unbekannter Handwerker ließ Hammer in Badewanne fallen. Ihr Risiko!
- Die Kosten für die Bauleistungsversicherung können Sie anteilig nach den einzelnen Gewerken auf die Bauhandwerker umlegen! Ihr Architekt hilft Ihnen bestimmt.
Sichern Sie sich Ihre Bauvorhaben mit der richtigen Absicherung und lassen sie sich heute ein aktuelles Angebot erstellen.