Beihilfeversicherung


Die Beihilfeversicherung, ist eine Restkostenabsicherung. In Deutschland erhalten Beamte vom Staat eine gesetzliche Beihilfe in der sich der Staat verpflichtet, in einem gewissen Rahmen sich an den

Gesundheitskosten seiner Beamten zu beteiligen. Den Rest dieser Kosten, muss jeder Beamte für sich selbst über eine private Versicherung abdecken. Beamte können auch in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten, dies wird aber in den wenigsten Fällen gewählt. In welcher Höhe, die private Beihilfe gewählt wird, (50%, 30%, 20%) hängt davon ab, ob es sich hierbei um eine Versorgung, für einzelne Personen oder Familien handelt mit Kindern.

Die Lücken die die gesetzliche Beihilfe in den letzten Jahren geschlagen hat (von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und auch ob der Beamte beim Bund oder bei den Ländern beschäftigt ist), kann bei den privaten Beihilfeversicherungen durch Ergänzungstarife geschlossen werden.