Arbeitskraftabsicherung
Berufsunfähigkeit, Schwerekrankheitenversicherungen, Grundunfähigkeitsversicherungen und Risikolebensversicherung
Die oben genannten Versicherungen gehören zur Absicherung der persönlichen Arbeitskraft, da sie finanzielle Ersatzleistungen bieten müssen, um den Einzelnen vor größeren Schäden zu bewahren.
Wie zum Beispiel:
- Absicherung der Familie wenn der Hauptverdiener aus gesundheitlichen Gründen seine Tätigkeit nicht fortführen kann
- Absicherung beim Immobilienkauf zur Abdeckung Hypotheken
- Verpflichtungen Absicherung von Bankdarlehens für Firmen
- Sicherstellung der Versorgung, wenn man nicht mehr in der Lage ist aus eigener Kraft seinen Lebensunterhalt zu verdienen
- usw…
Natürlich, kann man hier für auch Unfallversicherungen heranziehen, diese bieten allerdings nur eine Absicherung, wenn ein körperlicher Schaden aufgrund eines Unfalls entsteht.
Berufsunfähigkeit-, Schwerekrankheiten- und Grundunfähigkeits- Versicherungen bieten die Absicherung nicht nur bei Unfall, sondern leisten auch wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgrund Krankheit eintreten. Die Risikolebensversicherung, ist ausschließlich eine Absicherung, um seine Hinterbliebenen vor finanziellen Schaden zu bewahren.
Viele Versicherungsnehmer der gesetzlichen Rentenversicherung sind der Meinung, dass die Berufsunfähigkeit, auch in der gesetzlichen Rentenversicherung mitversichert ist. Dies ist allerdings ein Irrtum, denn nur Versicherte die 2001 bereit schon das 40. Lebensjahr erreicht hatten, haben noch einen Anspruch auf Berufsunfähigkeit, alle anderen haben nur noch das Recht auf eine Erwerbsminderungsrenten. Dies bedeutet, dass sie nur Anrecht auf stattliche Unterstützung haben, wenn sie keinerlei Tätigkeiten ausüben können oder diese nur noch teilweise ausüben.
Aus diesem Grund, ist es immer wichtiger geworden selbst privat vorzusorgen.